Deutsch-französische Projektwoche in Vannes – ein Reisebericht-1

Deutsch-französische Projektwoche in Vannes – ein Reisebericht

9. Mai 2022

In der letzten Aprilwoche 2022 traten neun Schüler*innen aus drei Klassen der Berufsfachschule für Pflegehilfe und der Berufsfachschule für Sozialwesen die Reise nach Vannes in Frankreich an. Schon viele Jahre nimmt die Euro Akademie Görlitz am deutsch-französischen Schüleraustausch teil. Das Projekt wird von Europa-Direkt e.V. organisiert und unterstützt. Auf der Reise wurden die Schüler*innen von Iuliia Lyseiko und Gerd Relitz, beides Fachlehrkräfte an der Euro Akademie Görlitz, begleitet.


Nachdem sich die Gruppe bereits im September 2021 mit den Schüler*innen der Schule „Lycée Ker Anna“ aus Kervignac in Dresden zum Schüleraustausch getroffen hatte, war es nun an der Zeit für den Gegenbesuch in der Bretagne. Dort wollten sie die Kultur und das Land kennenlernen, sich mit der französischen Sprache vertraut machen und auch eine örtliche Pflegeeinrichtung besuchen.

Im Euro Akademie Magazin berichten sie über den Aufenthalt, ihre Erfahrungen und die Unterschiede zum Arbeiten als Pflegekraft in Deutschland. <link https: www.euroakademie.de magazin deutsch-franzoesische-projektwoche-in-vannes-ein-reisebericht _blank vollständigen>Hier weiterlesen ...

 

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.