Seit 2008 gibt es eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Menschen mit niedrigem Einkommen. Seit Juli 2017 ist es leichter geworden, einen Prämiengutschein zu bekommen. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten über die Bildungsprämie und andere berufliche Förderungen zusammengetragen. Sie möchten eine Weiterbildung machen, um in Ihrem Beruf up to date zu bleiben oder Ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern? Wenn Sie nicht mehr als 20.000 Euro brutto im Jahr verdienen oder als Ehepaar nicht mehr als 40.000 Euro, können Sie einen Prämiengutschein beantragen. Wichtig dabei ist, dass Sie mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten.
Was muss ich tun, um die Bildungsprämie zu bekommen?
Zuerst überlegen Sie sich, welche Weiterbildung für Sie die richtige ist – wenn Sie einen bestimmten Weiterbildungsanbieter im Auge haben, erkundigen Sie sich am besten vorab, ob er Prämiengutscheine annimmt. Erkundigen Sie sich bei der Euro Akademie Ihrer Wahl nach dem Einsatz dieser Förderung, die Mitarbeiter dort beraten Sie gerne. Sobald Sie Ihr Weiterbildungsangebot gefunden haben, gehen Sie zur zuständigen Beratungsstelle vor Ort. Hier wird man in einem Gespräch prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen. Hier bekommen Sie direkt Ihren Prämiengutschein ausgestellt. Ob Sie förderberechtigt sind, können Sie auch von zu Hause aus über www.bildungspraemie.info/vorabcheck online ganz einfach prüfen. Falls Sie noch keinen Anbieter gefunden haben, werden die Berater Sie dabei unterstützen, ein geeignetes Weiterbildungsinstitut in Ihrer Nähe zu finden. Dem Weiterbildungsanbieter reichen Sie mit Ihrer Anmeldung das Original des Prämiengutscheines ein, ziehen den förderfähigen Betrag ab und überweisen die Restsumme. Sie haben dann 6 Monate Zeit, die Weiterbildungsmaßnahme zu beginnen – danach verfällt der Gutschein. Wichtig: Um den Prämiengutschein einzusetzen, dürfen Sie die Weiterbildung noch nicht begonnen und bezahlt haben.Positive Änderungen der Förderung in 2017
- Seit Juli 2017 können Sie jedes Jahr einen Prämiengutschein beantragen – vorher gab es nur alle zwei Jahre Unterstützung in dieser Form.
- Die bisherige 1000 Euro Grenze fällt in den meisten Bundesländern weg. Das heißt, eine Weiterbildung darf auch mehr als 1000 Euro kosten. Sie bekommen aber pro Jahr und Weiterbildung einen maximalen Betrag von 500 Euro dazu. Die neue Regelung gilt nicht für Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Für alle Fortbildungen, die bis zu 1000 Euro kosten, bekommen Sie immer 50 Prozent der Kosten erstattet.
- Die bisher geltenden Altersgrenzen fallen weg. Jetzt können auch Personen unter 25 Jahren und berufstätige Rentnerinnen und Rentner einen Prämiengutschein erhalten.