Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Lehre oder Studium entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester beginnt, ist für viele junge Leute der Zeitpunkt gekommen, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man sich jetzt auch selbst versichern? Wie die Huk-Coburg mitteilt, sind volljährige, unverheiratete Kinder während der Erstausbildung in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst, ein einjähriges Work & Travel-Programm oder eine einjährige Au-pair-Tätigkeit miteingeschlossen. Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: BAföG, Lehrlingsgehalt oder der Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle. Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
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